Samstag, 2. Januar 2010

Bedrohte Rechtssysteme - Heute: Die Lex Anneliesia

Die Lex Anneliesia ist eine Rechtsvorschrift benannt in Anlehnung an alte römische Gesetzgebung wie zum Beispiel die Lex Calpurnia und anderen. Obwohl sie in der heutigen, bildungsbedingt aufgeklärten Zeit vielleicht etwas veraltet anmutet, findet sie jedoch immer noch vereinzelt Freunde in gesellschaftlichen Mikrokosmen wie Verbänden oder Vereinen.

Die Lex Anneliesia ist eine recht einfache Rechtsvorschrift, deren einziger Grundsatz der ist, dass immer die Sichtweise des Gesetzgebenden bindend ist für alle Vorgänge im Mikrokosmos. In der praktischen Anwendung, besonders heutzutage, gibt es jedoch schon gewisse Abschwächungen in der Nachhaltigkeit der Grundsätze zu erkennen. Genügte früher ein Grundsatz, so ist es heute möglich, bei eventuellen Einsprüchen oder Vorgehensweisen Einzelner im Mikrokosmos die Zauberformel auszusprechen, die da lautet: ‚Mir gefällt das nicht’ oder vereinzelt auch ‚Ich will nicht xxx’, wobei ‚xxx’ einen Platzhalter für etwas repräsentiert, welches der oder vor allem die Gesetzgebende nicht favorisiert.

Sollten jedoch besagte Formeln nicht ausreichen, ist es mittlerweile üblich, in einem Gremium von fünf Personen, geführt vom Gesetzgebenden, Erlässe zu beschliessen, die mitunter für Außenstehende infantil anmuten, aber jederzeit rechtswirksam sind (zumindest im Mikrokosmos). Mitglieder des Gremiums stehen über dem Recht, zwar besteht die Möglichkeit, deren Handeln und Tun vor dem Gremium in Frage zu stellen, jedoch urteilen diese jeweils selbst über ihre eigenen Verfehlungen.

Die Lex Anneliesia erfordert neben einem Gremium der Fünf auch immer die Mitarbeit sogenannter geduldeter Schergen, deren Duldung zeitlich begrenzt ist auf die Zurschaustellung ihrer Gefügigkeit, was diese aber erst bemerken, wenn ihre Duldung ausgelaufen ist.

Die rechtsphilosophische Basis der L.A. ist das Postulat ‚Das haben wir schon immer so gemacht’, welches jederzeit vom Gesetzgebenden anhand von Anekdoten aus den Befreiungskriegen belegt werden kann. In nachhaltiger Wirkung ist damit natürlich ein gewisser Fortschritt ausgeschlossen, was aber in der Natur der Sache liegt, da die L.A. als archetypische Rechtsform eher das Mittel der Wahl von Kleingeistern ist, deren mangelnde Werte und Fähigkeiten im Konglomerat einem Fortschritt zwangsläufig feindlich gegenüberstehen und somit, unter Beachtung, dass es gute und schlechte Diktatoren gibt, lediglich für schlechte Usurpatoren von eigenen Gnaden geeignet erscheint.

Der Todfeind der Lex Anneliesia ist der Rechtsstaat moderner demokratischer Prägung mit absurden Einrichtungen wie Gewaltenteilung oder unabhängiger Justiz oder überhaupt differenzierten Gesetzen und Ordnungen. In der heutigen Zeit kann die Lex Anneliesia als Gesetzgebung ganz alter Schule nur noch in versprengten Mikrokosmen existieren und muß sich hinter rechtsstaatlichen Grundsätzen wie Bürgerlichen Gesetzbüchern oder Satzungen auf rechtsstaatlicher Grundlage verstecken, die im krassen Gegensatz zur L.A. stehen, und um ihr Biotop kämpfen. Die Feinde der Lex Anneliesia, aufgehetzt durch ein modernes Bildungssystem und die Annahme von Werten, nutzen immer mehr das demokratisch geprägte Rechtssystem, um die letzten Bastionen der L.A. auszuradieren.

Freunde des archaischen Totalitarismus sollten sich zusammenschliessen und für die Erhaltung dieser einfachen, aber wirksamen Rechtsform streiten, die auf ihre Weise für eine einzigartige Rechtssicherheit sorgt. Kontaktadressen sind beim Autor nachzufragen.

Siehe auch ‚Lex Opilia’